Auch die Helgoländer Gemeindeverwaltung muss ihre Steuereinnahmen ausschöpfen um dringend notwendige Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen durchführen zu können und die Gemeindeeinfuhrsteuer ist mit ca. 2,4 Millionen Euro die ertragsreichste Steuereinnahme im Gemeindehaushalt.
Die Erhöhung macht auf die 200er Stange 0,80 Cent aus und damit steigt die Steuer von 13,80€ auf 14,60€. pro Stange Zigaretten.
Beim Zigarettentabak (250gr.Packung) lag der Steuersatz vor dem 1.März 2012 bei 4,23 Euro und liegt jetzt bei 5,91 Euro. Zum 1.April erhöht auch noch die Zigarettenindustrie für den Duty-Free-Markt die Preise, diese beiden Faktoren führen zu einer erneuten Verteuerung von Zigaretten und offenem Tabak. Es wird erwartet, dass die Stange Zigaretten dann einen Preis zwischen 27,00 Euro (Billigmarken) und 33,00 Euro erzielt. Die letzte Preiserhöhung hatte es erst im Frühjahr 2011 gegeben.
"Die Zigarettenpreise werden sich zum 1. Januar durch die Tabaksteuererhöhung natürlich verändern
weiter lesen: http://web.de/magazine/finanzen/geld/14374410-suesses-bis-zigaretten-viele-genussmittel-2012-teurer.html#.A1000145
"Die Zigarettenpreise werden sich zum 1. Januar durch die Tabaksteuererhöhung natürlich verändern
weiter lesen: http://web.de/magazine/finanzen/geld/14374410-suesses-bis-zigaretten-viele-genussmittel-2012-teurer.html#.A1000145
Zum 1. Januar 2012 tritt die zweite Stufe der von Bundesregierung und Bundesrat beschlossenen Tabaksteuererhöhung in Kraft. Bis 2015 wird die Tabaksteuer in weiteren Stufen jeweils zum 1. Januar angehoben.Zum 1. Januar 2012 tritt die zweite Stufe der von Bundesregierung und Bundesrat beschlossenen Tabaksteuererhöhung in Kraft. Bis 2015 wird die Tabaksteuer in weiteren Stufen jeweils zum 1. Januar angehoben.
Aber auch im Inland werden die Zigaretten teurer, zum 1. Januar 2012 kam die zweite Stufe der von Bundesregierung und Bundesrat beschlossenen Tabaksteuererhöhung und bis 2015 wird die Tabaksteuer in weiteren Stufen jeweils zum 1. Januar angehoben. Damit kostet im Inland eine Schachtel Zigaretten(19Stück) jetzt 5,- Euro, bzw. die Schachtel mit 21 Stück 5,50 Euro.
Auszug aus dem Gesetzestext:
Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein 2011, Ausgabe 22.Dezember 2011
Landesverordnung zur Änderung der Gemeindeeinfuhrsteuerverordnung Helgoland vom 28.11.2011
Aufgrund der §§ 5 und 14 des Gesetzes zur Erhebung einer Einfuhrsteuer auf der Insel Helgoland vom 7.Dezember 1959
(GVOBl. Schl–H. S.213), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2.Februar 1994 (GVOBl. Schl–H. S.119), Zuständigkeitenund Ressortbezeichnungen ersetzt durch Verordnung vom 16.September 2003 (GVOBl. Schl–H. S.503, ber. 2006 S.241), verordnet das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium:
ARTIKEL 1
§ 3 Abs. 1 Nr.4 der gemeindeeinfuhrsteuerverordnung Helgoland vom 11.September 2008 (GVOBl. Schl–H. S.499), erhält folgende Fassung:
Diese Verordnung tritt am 1.März 2012 in Kraft
Klaus Schlie – Innenminister
für Tabakwaren
a) je Zigarette 0,073 €
b) je Zigarillo 0,015 €
c) je Zigarre 0,015 €
d) Rauchtabak für jede angefangenen 50gr.
aa) für fein geschnittenen Rauchtabak (feinschnitt) 1,1825 €
bb) für anderen Rauchtabak als Feinschnitt (Pfeifentabak) 0,4125 €